Veranstaltung
Kurzinformationen
Das Recht, sich unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen öffentlich zu versammeln, steht unter dem Schutz des Art. 8 GG. Versammlungen unter freiem Himmel sind 48 Stunden vorher der Polizei anzuzeigen, damit diese die nötigen Vorkehrungen zum Schutz der Versammlungsteilnehmer, aber auch der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (z.B. der Verkehrsteilnehmer) treffen kann. Der Veranstalter muss klar erkennbar sein.
Was ist bei der Organisation von Festen zu beachten?
Hinweise:
Gemeinde-, Dorf- und Straßenfeste werden im Ordnungsamt/ Gewerbeamt angemeldet.
Um kommunale Veranstaltungen ordnungsgemäß anzumelden, sind im Vorfeld im Ordnungsamt folgende Punkte zu klären:
- öffentlich- rechtliche Gestattungen
- Aufhebung von Sperrzeiten
- Aufhebung der Nachtruhe
- Feiertagsgesetz
- Straßensperrungen wegen Sondernutzungen
Die Anmeldung der GEMA erfolgt im Hauptamt der Gemeinde Wiesenburg/Mark durch die zuständige Sachbearbeiterin.