Geburt, beurkunden
Kurzinformationen
Die Geburt eines Kindes muss dem zuständigen Standesamt, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, binnen einer Woche angezeigt werden. Zur Anzeige einer Geburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist