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Information der APM Niemegk GmbH: Abfallbehälter sind keine Allesfresser

Es kommt in regelmäßigen Abständen vor, dass in den Abfallbehältern nicht der richtige Abfall landet. Bei schwerwiegenderen Fehlwürfen dürfen diese Tonnen laut Abfallentsorgungssatzung (§ 7) von den Müllwerkern stehengelassen werden; bisweilen droht ein Bußgeldverfahren. Nicht zuletzt erschwert ein hoher Störstoffanteil im Abfall das Schließen von Stoffkreisläufen und erfordert einen höheren Reinigungs- bzw. Reparaturaufwand z.B. an unseren Fahrzeugen. Letzteres kann u.U. den Gebührenhaushalt der Bürgerinnen und Bürger belasten. Mit dieser Bürgerinformation thematisieren wir den Sachverhalt der Fehlwürfe etwas detaillierter und zeigen Lösungswege für die korrekte Befüllung der Abfallbehälter auf.

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Veröffentlichung

Di, 01. März 2022

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