Personalausweis
Kurzinformationen
Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Ab 1. November 2007 gilt bundesweit: Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis beantragt werden. Der Personalausweis ist ein vom Staat ausgegebenes Personaldokument in Form eines Lichtbildausweises als Identitätsnachweis seiner Bürger. Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Diese Verpflichtung entfällt bei Besitz eines gültigen Reisepasses. In Deutschland besteht nicht die Pflicht, diesen auch mit sich zu führen.
Jugendliche können ihren ersten Personalausweis bis zu 12 Wochen vor ihrem 16. Geburtstag ohne Begleitung ihrer Eltern beantragen.
Erfolgt die Beantragung früher, muss das Einverständnis der Sorgeberechtigten (Vater/Mutter oder Betreuer) vorliegen. Ist die Ehe der Eltern geschieden, benötigen Sie einen Sorgerechtsbeschluss. Besteht eine Betreuung, dann brauchen Sie die Bestallungsurkunde. Beantragt ein ausweispflichtiger Jugendlicher (ab vollendetem 16. Lebensjahr) keinen Personalausweis, müssen die Sorgeberechtigten den Antrag stellen.