Schiedsstelle
Sprechzeiten:
nach Vereinbarung
Kontakt:
Tel. 038849 - 7980 (über die Verwaltung)
Aufgabe der Schiedsstelle und der Schiedspersonen
Das Verfahren vor den Schiedsstellen dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung zwischen den Parteien beizulegen. Die Aufgabe der Schiedspersonen ist die gütliche Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten. Die Schiedsperson ist kein Schiedsrichter und zu einer Entscheidung nicht berufen. Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsperson während und außerhalb der Schlichtungsverhandlung stets unparteiisch sein. Die Parteien sollen - schneller und - kostengünstiger eine Klärung eines streitigen Sachverhalts erreichen können. Ein langwieriger und teurer Zug durch die Instanzen der Rechtsprechung mit der Gefahr voneinander abweichender Rechtsansichten der Gerichte soll den Parteien erspart werden.