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Hundesteuer, anmelden

Kurzinformationen

Der Hundehalter ist verpflichtet, den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung bzw. nach Zuzug in eine neue Gemeinde steuerlich anzumelden. Die Anmeldung kann schriftlich erfolgen, telefonisch oder per E-Mail. 

 

Bei Zuzug in unsere Gemeinde kann die Hundeanmeldung gleichzeitig mit der eigenen meldebehördlichen Anmeldung verbunden werden.

Beschreibung

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Gebühren

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Formulare

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