Hundesteuer, abmelden
Kurzinformationen
Eine Abmeldung des Hundes muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen und ist in folgenden Fällen notwendig:
- Umzug in eine andere Gemeinde (Mitteilung der Adressänderung)
- Hund ist verstorben (tierärztliche Todesbescheinigung beifügen)
- Hund wurde verkauft oder verschenkt (Name und Anschrift des Erwerbers angeben)
- Hund wurde ins Tierheim gegeben (Kopie des Aufnahmevertrags hinzufügen)
Wie die Anmeldung kann auch die Abmeldung des Hundes in vielen Fällen schriftlich, telefonisch und per E-Mail vorgenommen werden.