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Hundesteuer, abmelden

Kurzinformationen

Eine Abmeldung des Hundes muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen und ist in folgenden Fällen notwendig:

  • Umzug in eine andere Gemeinde (Mitteilung der Adressänderung)
  • Hund ist verstorben (tierärztliche Todesbescheinigung beifügen)
  • Hund wurde verkauft oder verschenkt (Name und Anschrift des Erwerbers angeben)
  • Hund wurde ins Tierheim gegeben (Kopie des Aufnahmevertrags hinzufügen)

Wie die Anmeldung kann auch die Abmeldung des Hundes in vielen Fällen schriftlich, telefonisch und per E-Mail vorgenommen werden. 

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