Einzugsermächtigung
Beschreibung
Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren durch Erteilung einer Einzugsermächtigung
Hinweise:
Wir empfehlen Ihnen die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren, dem für Sie und uns einfachsten Zahlungsweg.
Sie ermöglichen damit eine Verminderung des Verwaltungsaufwandes und tragen somit zur Kostenersparnis bei. Es werden an die Gemeinde zu entrichtende Zahlungen bei Fälligkeit durch die Gemeindekasse von Ihrem Girokonto abgebucht.
Sie haben nur noch dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Konto zum Fälligkeitstag die erforderliche Deckung aufweist.
Eine Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist jederzeit widerruflich, völlig risikolos und kostenfrei. Sie ist immer dann möglich, wenn Sie in den durch die Gemeinde zugestellten Bescheiden und anderen Zahlungsaufforderungen ein Personenkonto/Abgabenkonto (Kassenzeichen) mitgeteilt bekommen haben.
Wenn Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen möchten, erteilen Sie uns formlos oder auf unserem Formularvordruck eine Einzugsermächtigung. Diese muss eigenhändig unterschrieben sein und kann dann per Post bzw. per Fax an die Gemeinde gesandt werden.