Fundangelegenheiten
Kurzinformationen
- Entgegennahme von Verlustanzeigen
- Verwahrung und Herausgabe von Fundsachen
- Unterbringung von Fundtieren
Annahme, Verwaltung und Herausgabe von Fundsachen
Hinweise:
Der Finder muss persönlich im Fundbüro erscheinen, weil bei Annahme einer Fundsache eine Fundanzeige (Formblatt) mit den Personalien des Finders und einer Beschreibung der Fundsache aufgenommen werden muss.
Die Abgabe der Fundsache kann auch durch einen Dritten mittels Vollmacht erfolgen.
Wenn Sie Fundsachen abholen möchten, ist die Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.
Der Finder kann entweder den Erwerb der Fundsache oder einen Finderlohn anmelden.
Bei Abholung durch Dritte ist eine Vollmacht vorzulegen. Des Weiteren ist ein Nachweis über das Eigentum an der verlorenen Sache zu erbringen. Nach der Abgabe von bestimmten Fundsachen (z.B. Fahrrädern) ist eine Zusammenarbeit mit der Polizei erforderlich.
Bei den Fundsachen besteht eine Aufbewahrungsfrist von mindestens 6 Monaten.