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Eheschließung

Kurzinformationen

Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden. Früher sagte man dazu auch "das Aufgebot bestellen". Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich bei dem Standesamt anmelden, an dem einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anmeldung der Eheschließung und die damit verbundene Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen anhand von Personenstandsdokumenten werden ausschließlich vom Wohnsitzstandesamt vorgenommen.

 

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

 

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

Beschreibung

Notwendige Unterlagen

Ansprechpartner

Formulare

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