Ferienzuschüsse für Familien 2023
Ferienzeit ist die schönste Zeit im Jahr. Ausruhen, Spaß haben und mit der Familie Neues entdecken stehen dann auf der Tagesordnung. Brandenburg bietet so viele schöne Regionen, Orte und Sehenswürdigkeiten und viele Familien, auch über die Landesgrenzen hinweg, verbringen gerne ihren Urlaub in Brandenburg. Doch die schönste Zeit des Jahres kostet Geld und nicht alle Familien können sich einen gemeinsamen Urlaub leisten. Ist das Einkommen gering, ist für viele Familien eine Reise einfach zu teuer. Dabei steht eine solche „Auszeit vom Alltag“ oftmals ganz oben auf der Wunschliste, wie eine Befragung Brandenburger Familien gezeigt hat.
Weil vor allem für Kinder ein Urlaub mit den Eltern oder Großeltern eine ganz besonders wertvolle Zeit ist und in der Familie für Entspannung und Anregungen sorgt, stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbrauchschutz für Familien mit geringem Einkommen auch in diesem Jahr wieder finanzielle Mittel für Familienzuschüsse bereit. Die Ferienzuschüsse gibt es seit vielen Jahren, und sie erfreuen sich großer Beliebtheit.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
- Familien mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt in Brandenburg
- Familien, die nur über ein geringes Einkommen verfügen; die Einkommensgrenzen orientieren sich an der Höhe der Regelleistung bei Bürgergeld / Sozialgeld (max. 150 %)
- Familien, die Sozialleistungen wie Bürgergeld, Sozialgeld, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, erhalten die Zuschüsse ohne weitere Einkommensprüfung
Wer kann Ferienzuschüsse erhalten?
Gefördert werden Familien mit geringem Einkommen; auch Großeltern, die gemeinsam mit Familien oder Enkelkindern verreisen, können berücksichtigt werden.
Wie hoch sind die Zuschüsse?
Die Höhe des Zuschusses für die Familienferienreisen beträgt pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied 10 Euro.
Wie lange darf die Reise dauern?
Mindestens 2, höchstens 13 Übernachtungen.
Was ist außerdem zu beachten?
- Beantragung der Zuschüsse grundsätzlich mindestens 6 Wochen vor Reiseantritt
- Bezuschussung nur einmal jährlich möglich
- Zu berücksichtigen: Zuschüsse können nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Wo kann man Familienurlaub machen?
- In Familienferienstätten, die mit ihren Angeboten die besonderen Bedürfnisse von Familien berücksichtigen
- In anderen, für den Zweck der Familienerholung geeigneten Einrichtungen bzw. Ferienunterkünften (deutschlandweit und auch im Ausland)
- Beachten Sie: Aufenthalte bei Verwandten können nicht gefördert werden.
Welche Familienferienstätten gibt es?
- Die Familienferienstätten finden Sie im Katalog „Urlaub mit der Familie“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung https://www.bag-familienerholung.de
- Familienferienstätten im Land Brandenburg:
Familienferienstätte St. Ursula
Gränertstraße 27 · 14774 Kirchmöser
Telefon 03381 8060-0
Feriendorf Groß Väter See
Groß Väter 34 · 17268 Templin, OT Groß Dölln
Telefon 039883 48999-0
Wo wird der Antrag gestellt?
Die Anträge auf Zuschüsse für Familienferien senden Sie bitte an das
Landesamt für Soziales und Versorgung
des Landes Brandenburg
Dezernat 53
Lipezker Straße 45
03048 Cottbus
Telefon: 0355 2893-800 oder 0355 2893-853
E-Mail:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes senden Ihnen bei Bedarf die Antragsunterlagen zu, beraten Sie in Fragen der Antragstellung und informieren über eventuelle Veränderungen bei den Ferienzuschüssen.
Die Antragsunterlagen finden Sie auch im Internet unter: https://lasv.brandenburg.de
Weitere Informationen
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