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Öffentliche Bekanntmachung zum Vorhaben von Erstaufforstungen nach § 9 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG)

Öffentliche Bekanntmachung zum Vorhaben von Erstaufforstungen nach § 9 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG)
Bekanntmachung des Landesbetrieb Forst Brandenburg, Forstamt Potsdam-Mittelmark

 

Auf die Anträge der BFU – Brandenburgische Fläche und Umwelt GmbH, Nordparkstraße 30, 03044 Cottbus zur Neuanlage von Wald auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen im Landkreis Potsdam-Mittelmark in den Gemarkungen Reppinichen, Reetz, Schlamau, Klepzig, Reetzerhütten, Belzig, Benken, Brück, Schwanebeck, Dippmannsdorf, Fredersdorf, Jeserig/Fläming, Jeserigerhütten, Lübnitz, Lehnsdorf, Lütte, Medewitz, Medewitzerhütten, Mützdorf, Neuehütten und Wiesenburg wurden mit den Bescheiden vom 16.07.2024 die Genehmigungen zu den Aufforstungen erteilt bzw. versagt. 

 

Die Bescheide mit den Anlagen werden im
Forstamt Potsdam-Mittelmark, Waldfrieden 11, 14806 Bad Belzig, OT Dippmannsdorf
vom 12.08.2024 bis 30.09.2024 (Auslegungszeitraum)
ausgelegt und können dort zu folgenden Geschäftszeiten
Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
eingesehen werden.
Gleichzeitig werden die Bescheide im UVP-Portal (Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg) unter www.UVP-Verbund.de/bb veröffentlicht und sind dort in elektronischer Form einsehbar. 
 

Mit diesem Schreiben unterrichtet die untere Forstbehörde, Landesbetrieb Forst Brandenburg, Forstamt Potsdam-Mittelmark, die Öffentlichkeit gemäß § 27 UVPG über die Auslegung der Entscheidungen zu den Erstaufforstungsvorhaben.
 

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 103, Haus 5
14473 Potsdam
erhoben werden.
 

Rechtsgrundlagen
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), in der jeweils geltenden Fassung
Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) vom 20. April 2004 (GVBI. I/04, [Nr.06], S. 137) in der jeweils geltenden Fassung
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), in der jeweils geltenden Fassung

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Wiesenburg/Mark
Mi, 31. Juli 2024

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